FFA Ausbildung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät in Münster führt in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum der Westfälischen Wilhelms-Universität eine 4-semestrige Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen in der englischen, französischen und spanischen Rechtssprache durch.
Der Studienbetrieb wurde zum Wintersemester 1995/96 aufgenommen.
Ziel der FFA ist es, Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich mit ausländischen Rechtsordnungen auseinanderzusetzen und sie dadurch auf einen Arbeitsmarkt vorzubereiten, der mehr und mehr durch internationale Bezüge geprägt ist. Die FFA-Ausbildung ist durch starke Praxisbezogenheit geprägt. Bei den Lehrbeauftragten handelt es sich in der Regel um Sprachdozenten und Juristen des anglo- amerikanischen, französischen und spanischen Rechtsraumes. Diese sind Muttersprachler, die in der betreffenden Fachsprache praktisch tätig und in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahren sind.
Das Studium erfordert eine Immatrikulation, die jeweils zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Es wird empfohlen, das Studium erst ab dem dritten Fachsemester zu beginnen, damit schon auf Grundkenntnisse des deutschen Rechtssystems aufgebaut werden kann.